Die Heinrich-Böll-Schule ist ein Lebensraum neben anderen. In ihm erfahren die Schüler und Schülerinnen die zentralen Merkmale unserer Gesellschaft - diejenigen, die sie hat.
Deshalb schützt unsere Schulgemeinde - Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer - die Freiheit der Person, sie bejaht die Vielfalt der Meinungen, der Lebensziele und Lebensformen - sie ist pluralistisch und achtet die Würde des Einzelnen.
Sie will darüber hinaus auch ein Erfahrungsraum sein, in dem wichtige Kenntnisse vermittelt und Erkenntnisse erworben, Fähigkeiten entwickelt, gefördert und geübt und Vorstellungen geordnet werden.
Dadurch werden Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereitet. Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die die Bedingungen eines friedlichen, gerechten, geregelten und verantworteten Zusammenlebens vermittelt.
Dies gelingt nur, wenn auch die Eltern ihre Erziehungspflicht wahrnehmen.
- die Würde des Menschen als unverletzlich zu betrachten. Denn jeder ist einmalig, unersetzlich und unverzichtbar und muss deswegen menschlich behandelt werden. Das heißt, dass wir allen Achtungen und Anerkennung entgegenbringen und alles unterlassen, was jemanden kränkt, beleidigt oder ihm schadet.
- Toleranz zu üben. Das heißt, dass wir unsere Mitmenschen achten und in ihrer Andersartigkeit annehmen.
Das bedeutet, dass wir die Ansichten und Interessen anderer anhören und uns bemühen, sie zu verstehen. Wir wollen auch auf die Gefühle anderer Rücksicht nehmen.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle, die zu unserer Gemeinschaft gehören, die Menschenrechte und die daraus entstehenden Pflichten beachten.
Intolerantes Verhalten sowie abwertende Äußerungen und Handlungen dulden wir nicht.
Konflikte lösen wir gewaltfrei.
- aufeinander Rücksicht zu nehmen und voreinander Respekt zu haben.
Das bedeutet, dass wir höflich miteinander umgehen und niemanden beleidigen oder in seiner Arbeit behindern. Dies erleichtert unser Zusammenleben. Denn nur in einer friedlichen und freundlichen Umgebung können wir uns wohlfühlen und angemessen lernen, lehren und erziehen.
- zur Gerechtigkeit. Der Sinn für Gerechtigkeit und Fairness wird in unserer Schule gefördert. Alle, Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern, arbeiten daran. Wir versichern, dass wir uns bemühen in der Sache und zur Person gerecht zu sein. Wir schützen uns und andere vor Ungerechtigkeit.
- zur Gewaltlosigkeit. Jeder hat das Recht auf
körperliche und seelische Unversehrtheit im Umgang
miteinander.
Konflikte werden auf friedlichem Wege gelöst.
Wir verpflichten uns, beginnende Konflikte aufmerksam zu beobachten,
schlichtend einzugreifen, um gemeinsam eine angemessene und gerechte Lösung
zu finden.
- zur Partnerschaft. Darunter verstehen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an gemeinsamen Aufgaben und Zielen. Wir sind bereit, voneinander zu lernen. Das bedeutet, dass wir uns gegenseitig helfen, wenn es nötig und erwünscht ist. Im Team können wir oft bessere Lösungen erzielen als alleine.
- zur fairen Kommunikation. Sie erfordert die
Bereitschaft zum Informationsaustausch, Einfühlungsvermögen, genaues
Zuhören, ehrlichen und offenen Umgang miteinander und vermeidet eine
gewalttätige, den Einzelnen beleidigende und verletzende Sprache.
Jeder hat das Recht, seine eigenen Überzeugungen und Interessen in
angemessener Form darzulegen.
Jeder hat die Pflicht, sich berechtigter Kritik, die in angemessener Form vorgebracht wird, zu stellen.
- zur Ehrlichkeit. Darunter verstehen wir, dass sich
alle Gruppierungen der Schulgemeinde der Wahrheit verpflichten, d.h. dass wir nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
Damit ermöglichen wir eine gegenseitige Vertrauensbasis.
- Verantwortung zu tragen. Jeder übernimmt sie für sich selbst und seine Mitmenschen. Wir respektieren privates und öffentliches Eigentum und behandeln es pfleglich.
- zu umweltbewusstem und umweltgerechtem Handeln. Dies erfordert einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur.
Zur Sicherung einer gesunden Umwelt als Grundlage unseres Lebens
und des Lebens zukünftiger Generationen setzen wir uns aktiv für die Erhaltung der
Umwelt ein.
- Leistung zu erbringen und zu achten.
Dazu gehören Ausdauer und Anstrengungsbereitschaft. Für die Eltern bedeutet dies u.a. auch, die Heranwachsenden soweit zu fördern, dass sie in der Welt bestehen, auf ihre Weise mitgestaltend einwirken, ihre eigene Persönlichkeit entfalten und ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten entwickeln können.
Die Schüler/innen sollten nicht nur ihr Wissen und Können mehren, sondern ihr Lernen zunehmend selbst bestimmen und
zu einer fordernden Lernhaltung finden.
- zur Einhaltung einer sinvollen Ordnung , die nicht nur unsere eigene Arbeit, sondern auch das tägliche Zusammenleben begünstigt. Ordnung verlangt Regeln, an die sich Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern halten. Sie erfordern ein hohes Maß an Selbstdisziplin.
Hilfestellung zur Umsetzung der Schulverfassung bietet der nachfolgende organisatorische Rahmen:
Allgemeine Verhaltensweisen
1. Wir vermeiden die Verschmutzung und Beschädigung des Schulgebäudes und Schulgeländes.
1.1 Grundprinzip ist die Müllvermeidung.
1.2 Wir räumen Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter, wobei wir die Mülltrennung beachten.
1.3 Besonders achtsam gehen wir mit Getränken und Getränkeresten um.
1.4 Falls wir jemanden sehen, der seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt, sprechen wir ihn darauf an.
1.5 Alle Beschädigungen und groben Verunreinigungen, die wir nicht selbst beseitigen können, melden wir sofort dem Hausmeister.
1.6 Der Pickdienst am Ende der großen Pause (wöchentlicher Wechsel der Klassen) müsste somit eigentlich überflüssig sein. Er wird trotzdem bis auf weiteres beibehalten.
2. Wir achten das Eigentum unserer Mitmenschen und benutzen es nur mit deren Einverständnis.
2.1 Bilder, Poster, Pflanzen, Möbel und ausgestellte Ergebnisse von Unterrichtsprojekten in den Klassen- und Fachräumen dürfen nicht beschädigt werden.
2.2 Schuleigentum behandeln wir sorgfältig. Dies gilt besonders für Instrumente, Bücher, Geräte und Demonstrationsprojekte.
2.3 Den natürlichen Verschleiß, aber auch mutwillige Zerstörung melden wir den Fachlehrer/innen. In letzterem Fall sorgt der Verursacher bzw. dessen Eltern/Erziehungsberechtigte für die Reparatur bzw. den Ersatz.
2.4 Fundsachen geben wir beim Hausmeister ab.
3.Rauchen und der Konsum von anderen Drogen
3.1 Das Jugendschutzgesetz und die Hausordnung des Kreises Bergstraße gelten uneingeschränkt.
3.2 Dies gilt besonders für das Rauchen, das für Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit, in Pausen, Freistunden, auf dem Schulgelände, den Toiletten und an der Bushaltestelle nicht erlaubt ist.
3.3 Lehrer/innen und erwachsenen Besuchern ist Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Räumen des Verwaltungsbereich gestattet
3.4 Schüler/innen ist der Konsum von Alkohol während der Schulzeit verboten.
3.5 "Um Drogen machen wir einen Bogen!" Der Besitz, die Weitergabe und /oder der Gebrauch von Drogen ist verboten.
4. Um unsere Mitmenschen nicht zu gefährden ist das Mitbringen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen verboten.
5. Walkmen, elektronische Spielgeräte und Kommunikationsgeräte der Schüler gehören in den Bereich der Freizeit und nicht in die Schule.
5.1 Sie lenken von der notwendigen Konzentration für den Unterricht ab und verhindern in den Pausen Spiele und Gespräche mit Schülern.
6. Während der Unterrichtszeit verlassen Schüler/innen das Schulgelände nicht.
6.1 Dies gilt für Pausen ebenso wie für Freistunden.
6.2 In dringenden Ausnahmefällen legen die Schüler/innen der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer vorher einen begründeten Antrag der Eltern vor.
7. Fahrräder, Mofas und Motorroller der Schüler/innen sollten in der Fahrradhalle abgestellt werden.
7.1 Wege, Wände und Eingangsbereich müssen frei gehalten werden.
8. Bei der Benutzung von Zügen und der Schulbusse beachten wir die Hinweise im Anhang.
Besondere Reglungen
1.Schulgebäude
1.1 Das Schulgebäude wird um 07.40 Uhr vom Hausmeister aufgeschlossen.
1.2 Danach dürfen sich alle Schüler/innen im Bereich des Foyers und in der Cafeteria aufhalten
1.3 Die Treppe und oberen Flure sollen von den Schüler/innen erst nach den Gong um 07.40
betreten werden. Eine Ausnahme von dieser Reglung kann die Gesamtkonferenz für einzelne
Jahrgänge beschließen.
1.4 Der Unterricht beginnt um 07.45 Uhr.
2. Klassenräume/Fachräume
2.1 Für Ordnung und Sauberkeit im Klassenraum ist jede Klasse bzw. jeder Kurs und die
unterrichtenden Lehrer/innen verantwortlich.
2.2 Beim Verlassen der Unterrichtsräume beachten wir folgende Punkte
a) die Tafel gründlich reinigen
b) Tischordnung wieder herstellen
c) Stühle an die Tische stellen
2.3 Nach Unterrichtsschluss sollen
a) die Stühle auf die Tische gestellt außer in den naturwiss. Räumen
b) die Fenster und Lichtkuppeln geschlossen bzw. verriegelt und
c) das Licht ausgeschaltet werden.
d) Die Lehrkraft kontrolliert beim Verlassenden Raum und schließt ab.
2.4 Der Aufenthalt von Schüler/innen in Fachräumen ist wegen deren besonderer Einrichtung und der vorhandenen Gefahrenquellen nur unter Aufsichteiner Lehrkraft gestattet.
2.5 Die Schüler/innen halten sich während der Freistunde ausschließlich im Foyer, in der Cafeteria, in der Mediothek oder auf dem Schulhof auf, keinesfalls auf den Treppen und oberen Fluren.
Mediothek und Cafeteria
3.1 Die Angebote der Mediothek und der Cafeteria können in den Pausen und während Freistunden genutzt werden.
3.2 Beim Aufenthalt in diesen Einrichtungen beachten wir die geltenden Ordnung.
4. Turn- und Gymnastikhalle
4.1 Beide Sporthallen betreten wir nur mit sauberen Turnschuhen und nur in Anwesenheit eines Sportlehrers.
4.2 Wegen Verletzungsgefahr ist der Aufenthalt in den Geräteräumen nur nach Anweisung des Sportlehrers gestattet.
5.Toiletten
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
6. Pausenreglung
6.1 Große Pausen: Die Schüler/innen können die großen Pausen in folgenden Bereichen Verbindungen:
a) Überschaubarer Schulhofbereich zwischen den Schulgebäuden
(Hauptgebäuden , Sport und Gymnastikhalle , Fahrradhalle), dem oberen Treppenrand und der Wiese im Osten,
b) Foyer,
c)Mediothek und
d) Cafeteria.
7. Pickdienst
7.1 Während und nach den großen Pausen sammelt- wöchentlich abwechselnd - jeweils eine Klasse auf dem Schulhof, im Foyer und in der Cafeteria den Abfall , der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde.
7.2Die Schüler/innen holen dazu zu Beginn der Pausen Zangen und Eimer im Hausmeisterraum und bringen sie danach auch dorthin wieder zurück.
7.3 Die eingeteilten Schüler/innen kommen höchstens fünf Minuten nach Stundenbeginn zum Unterricht.
8.Entschuldigungen
Der Besuch des Unterrichts ist Pflicht . Bei Schulversäumnis ist die Mitteilung über den Grund des Fernbleibens unmittelbar nach dem Fehlen vorzulegen, spätestens aber am 2. Tag danach (in Kursfächern spätestens in der 1. Kursstunde danach)
9. Gäste
Besucher der Schule (Gäste , Freunde , ehemalige Schüler) sind willkommen , müssen sich aber im Sekretariat anmelden.
Konfliktregelung
Alle Mitglieder der Schulegemeinde, also Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern und die Mitarbeiter der Schulleitung, verpflichten sich, auftretende Konflikte innerhalb und zwischen den Mitglieder der jeweiligen Gruppen im Geiste dieser Schulverfassung zu lösen.
Die Schule bemüht sich, die räumlichen, zeitlichen und atmosphärischen Bedingungen für einen angemessenen Streitschlichtung zu schaffen.
Jede konstruktive Konfliktregelung setzt einen konsequente Haltung aller Beteiligten voraus, nämlich in Wiederholungsfällen Bestimmtheit in Bezug auf die Einhaltung der Werte zu zeigen.
Für eine wiederholt unangemessenes Schülerverhalten und wenn es der Schutz von Personen und Sachen erfordert, finden die Bestimmungen des Hess. Schulgesetzes, also pädagogische Maßnahme und Ordnungsmaßnahmen nach wie vor ihre Anwendungen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinde haben das Recht in schriftlicher Form Änderungsvorschläge zu unterbreiten.
Die Schulleitung und das Kollegium, der SEB-Vorstand und die SV bestimmen ihre Vertreter für das in regelmäßigen Abstände die Evaluation vornimmt und den entsprechenden Gremien vorlegt.
Die Schulkonferenz hat die vorliegende Schulverfassung in ihrer Sitzung am 27.01.1999 verabschiedet. Sie tritt am 01.03.1999 in Kraft.
Fürth, 27.01.1999
Wolfgang Pieper
(Vorsitzender der Schulkonferenz)
Die Heinrich-Böll-Schule fühlt sich ihrem Namensgeber verbunden. Seine Werte sind auch für uns wichtig, deshalb sind sie auch in die Schulverfassung aufgenommen: Frieden, Gerechtigkeit, Zivilcourage, Achtung vor den Mitmenschen, Hilfsbereitschaft und Solidarität.Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die die Bedingungen eines friedlichen, gerechten, geregelten, verantwortlichen Zusammenlebens vermittelt.
Die Heinrich-Böll-Schule ist ein Lebensraum neben anderen.
In ihm erfahren die Schüler/innen die zentralen Merkmale unserer Gesellschaft.Deshalb schützt unsere Schulgemeinde die Freiheit der Person, sie bejaht die Vielfalt der Meinungen, der Lebensziele und Lebensformen. Sie ist pluralistisch und achtet die Würde des Einzelnen.
Sie will darüber hinaus auch ein Erfahrungsraum sein, in dem wichtige Erkenntnisse erworben werden. Fähigkeiten sollen entwickelt, gefördert und geübt und Vorstellungen geordnet werden.
Dadurch werden Schüler/innen auf das Leben vorbereitet.